Seit dem 12.03.2012 ist die Zuständigkeit für Entscheidungen des Amtsgerichts in Zivilsachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Betreuungs- und Nachlasssachen) für den Bezirk des Amtsgerichts Tiergarten dem Amtsgericht Mitte zugewiesen